Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Mit der Auftragserteilung bzw. mit der Annahme gelieferter Ware gelten unsere nachstehenden Lieferung- und Zahlungsbedingungen als angenommen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Käufers und mündliche Vereinbarungen sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Aufträge, die unseren Angestellten oder Vertretern erteilt sind, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen Bestätigung durch die Geschäftsleitung. Unsere Angestellten oder Vertreter sind nicht berechtigt, über unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen hinausgehende Vereinbarungen zu treffen. Sind diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen einmal Gegenstand eines Vertrages mit dem Käufer geworden, so gelten sie auch für alle künftigen Aufträge, ohne dass dies einer zusätzlichen Vereinbarung bedarf.
  2. Bei einem Auftragswert unter € 55,00 (Warenwert)erfolgen unsere Lieferungen außerhalb/innerhalb Deutschlands ab Werk Sulzberg. Ab einem Auftragswert über € 55,00 (Warenwert) liefern wir frei Haus. Geräte, Ersatzteile und Sonderbestellungen liefern wir generell ab Werk. Bei verlangten Eil- oder Expresssendungen gehen Mehrfracht bzw. Mehrporto zu Lasten des Käufers. Eine Frachtvergütung wird nicht gewährt.
  3. Unsere Rechnungen sind zur Zahlung fällig: sofort netto oder innerhalb von 8 Tagen mit 2 % Skonto, jeweils gerechnet ab Rechnungsdatum. Bei Bekannt werden von Kreditwürdigkeit beeinträchtigten Umständen, werden die Rechnungen sofort fällig. Wechsel werden nur bei ausdrücklicher Zustimmung und nur zahlungshalber angenommen. Wechselspesen und Auslagen trägt der Käufer.
  4. Die Berechnung erfolgt in Euro zu den jeweils gültigen Tagespreisen, unbeschadet der zwingenden Vorschriften des Gesetzes zur Regelung des Rechtes über die allgemeinen Geschäftsbedingungen. Es handelt sich hierbei um Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  5. Liefertermine und Lieferfristen sind nur annähernd zu betrachten und gelten mit der Absendung der Ware als eingehalten. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Wird die vereinbarte Lieferfrist überschritten, so kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten, sofern er uns schriftlich und unter Androhung des Rücktritts eine angemessene Nachfrist gesetzt hat und die Frist fruchtlos verstrichen ist. Höhere Gewalt und sonstige Ereignisse, für die uns kein Verschulden trifft und die die Lieferung behindern oder unmöglich machen, berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinaus zu schieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurück zu treten. Zu den Ereignissen, die uns zu den vorgenannten Maßnahmen berechtigen, zählen insbesondere unverschuldete Betriebsstörungen, Arbeitsniederlegungen, Aussperrung, behördliche Maßnahmen, Transportbehinderungen, Rohstoffmangel. Schadenersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen.
  6. Bei Aufträgen, die vom Käufer nicht innerhalb der vereinbarten Frist abgerufen oder angenommen werden, sind wir befugt, nach unserer Wahl die nicht fristgerecht abgerufenen Mengen zu berechnen oder insofern vom Vertrag zurück zu treten.
  7. Alle Lieferungen erfolgen auf Gefahr des Käufers. Der Verkäufer bleibt Eigentümer der Ware bis zur vollen Bezahlung sämtlicher ihm, dem Verkäufer aus laufender Geschäftsverbindung geschuldeten Beträge oder bis zur vollen Einlösung der hierüber gegebenen Wechsel oder Schecks.
  8. Der Käufer ist berechtigt, über die Ware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges zu verfügen. Jede andere Verfügung, insbesondere eine Verpfändung, Sicherheitsübereignung oder die Überlassung im Tauschwege ist nicht gestattet. Von dritter Seite vorgenommene Pfändungen sind binnen 48 Stunden anzuzeigen. Die Forderungen des Käufers aus dem Weiterverkauf unserer Waren werden bereits jetzt an uns zur Sicherung abgetreten. Für den Fall, dass die Waren vom Käufer zusammen mit anderen uns nicht gehörenden Waren verkauft werden, gilt die Abtretung der Kaufpreisforderung nur in Höhe des Wertes unserer Waren. Der Käufer ist zur Einbeziehung der Forderungen aus dem Weiterverkauf widerruflich ermächtigt. Auf unser Verlangen hin hat der Käufer uns die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen und dem Schuldner die Abtretung anzuzeigen. Sofern der Wert der uns gegebenen Sicherung unserer Gesamtforderung um 25 % übersteigt, verpflichten wir uns auf Verlangen des Käufers zur Freigabe von Sicherungen bis zur vereinbarten Grenze.
  9. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften
  10. Die Annahme nicht vereinbarter Warenrücksendungen wird verweigert. Die Sendung geht zu Lasten des Absenders an diesen zurück.
  11. Gerichtsstand ist Kempten. Dies gilt auch für Wechsel, ohne Rücksicht auf den Zahlungsort. Soweit vorstehende Lieferbestimmungen dem gültigen Recht entgegenstehen, gilt zumindest für das Mahnverfahren Sulzberg als vereinbart.